Bad Sooden-Allendorf ist eine Stadt und ein Kurort im nordhessischen Werra-Meißner-Kreis.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Werra-Meißner-Kreis
Einwohner
8478 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
37242
Vorwahl
05652
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Ahrenberg, Ahrenberg, Rothestein
Gemeinde Bad Sooden-Allendorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Sooden-Allendorf hat die 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Sooden-Süd" beschlossen. Der Geltungsbereich liegt innerhalb des Heilquellenschutzgebietes und in Hochwasserrisikogebieten. Es sind Allgemeine Wohngebiete (WA) mit zulässigen Nutzungen wie Wohngebäude, Läden, Schank- und Speisewirtschaften und nicht störende Handwerksbetriebe festgesetzt. Die bauliche Nutzung ist begrenzt auf eine Grundflächenzahl von 0,4, maximal zwei Vollgeschosse und eine Firsthöhe von 12,0 m. Die Verwendung fossiler Brennstoffe ist unzulässig, und bei der Errichtung von Gebäuden müssen mindestens 50% der Dachflächen für Solarenergie genutzt werden. Es sind auch Kompensationsmaßnahmen in Teilgeltungsbereichen des Stadtwaldes vorgesehen. Der Bebauungsplan ist amtlich bekanntgemacht und rechtsverbindlich.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.